ÖPNV Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Verkehrsregion Wörthersee

Auftraggeber: Verkehrsverbund Kärnten GmbH · Oberkärnten · Österreich

Vertragslaufzeit
11.12.2028
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
25.08.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Für die Verkehrsregion Wörthersee ist auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages ein Grundangebot im Regionalverkehr einzurichten. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Besonderheit der funktionalen Leistungsbeschreibung ist, dass nicht einzelne Linien Gegenstand der Vergabe sind und dass für die Bedienung generell keine territoriale Abgrenzung existiert.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Verkehrsregion Wörthersee 11.12.2028
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand der Vergabe sind jedenfalls die Verkehrsbedürfnisse der den Hauptzielgruppen Ausbildungspendler und Erwerbspendler angehörenden Einwohner der Siedlungskerne der Verkehrsregion WÖRTHERSEE von Montag bis Freitag. Geschuldet wird die vollständige Funktionserfüllung zwischen den Quellen und Zielen der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Siedlungskerne. Somit auch jene Mobilitätsbedürfnisse, die die Grenzen der Verkehrsregion WÖRTHERSEE überschreiten. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-linien/fahrplanportal/#regionalverkehrsplan). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für die Auftraggeberin und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.