ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe der Busverkehrsleistungen für die Buslinien S95 und 132 des Stadtverkehrs Leutkirch

Auftraggeber: Landkreis Ravensburg · Ravensburg

Vertragslaufzeit
14.12.2025 – 31.05.2031
Vertragsende
31.05.2031 (noch ~5 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
18.12.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.05.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Die Linie S95 und 132 (Stadtverkehr Leutkirch) sind wie folgt zu beschreiben: - Linie S95 (Isny – Leutkirch) - Linie 132 (Stadtverkehr Leutkirch: Leutkirch Bahnhof – Zeppelinstr. – Bahnhof) Bei der Linie 132 enden einzelne Fahrten bereits zum 31.05.2027 (siehe Anlage 1). Das mindestens vorgesehene Fahrplanangebot ist in der Anlage 1 (Fahrplan) dokumentiert. Die Fahrzeiten und die Vorgaben zu den zu bedienenden Haltestellen sind vom Verkehrsunternehmen einzuhalten. Es ist als Mindestleistung vorgegeben, von der nicht nach unten ab-gewichen werden darf. Der Verkehr an beweglichen Ferientagen ist rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Fahrplanjahres mit dem Landkreises Ravensburg und dem bodo-Verkehrsverbund abzustimmen. Es sind ausreichende Kapazitäten – insbesondere im Schülerverkehr – bereitzustellen. Treten regelmäßige Nachfragespitzen auf (z. B. an bestimmten Wochentagen), so sind entsprechende Verstärker oder größere Fahrzeuge einzusetzen.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe der Busverkehrsleistungen für die Buslinien S95 und 132 des Stadtverkehrs Leutkirch 14.12.2025 – 31.05.2031
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO Nr. 1370/2007. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien S95 und 132 (Stadtverkehr Leutkirch). Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument und dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2025 beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 75.000 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Einzelne Fahrten der Linie 132 werden nur bis einschließlich 31.05.2027 vergeben, s. ergänzendes Dokument, Anlage 1. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann.

ÖPNV-Netz in Ravensburg

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Ravensburg

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Alle 39 Vergaben von Landkreis Ravensburg →

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.