VBS ÖPNV-Subunternehmerleistungen
Auftraggeber: VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG · Ravensburg
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 28.01.2026, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2036
- Vertragsende
- 31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 22.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb"?
- Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber die Angebotsbedingungen mit den Bietern.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 28.01.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (Auftraggeber) vergibt ÖPNV-Subunternehmerleistungen (Linienverkehrsleistungen), aufgeteilt in zwei Losen.
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Hauptlos 01.01.2027 – 31.12.2036 4,8 Mio €
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr vorauss. ein Gesamtvolumen von rund 1.000.683 Nutzwagenkilometern (NwKm).
- KMU Los 01.01.2027 – 31.12.2036 580.000 €
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr vorauss. ein Gesamtvolumen von rund 120.889 Nutzwagenkilometern (NwKm).
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Ravensburg
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.