ÖPNV Atlas
Ausschreibung Straßentransport

TI 2024-1117 Persontransporter Nykvarn

Auftraggeber: Telge Inköp AB · Södermanlands län · Schweden

Angebotsfrist (abgelaufen)
29.01.2025, 22:59 Uhr
Vertragslaufzeit
01.07.2025 – 30.06.2027
Vertragsende
30.06.2027 (noch ~8 Monate)
Verfahren
cn-standard
Auftragswert
35 Mio SEK
Lose
2
Verkehrsart
Straßentransport
Veröffentlicht
09.12.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 29.01.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „cn-standard"?
cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 29.01.2025, 22:59 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.06.2027 (noch ~8 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Upphandlingen avser Persontransporter till Nykvarns kommun.

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Generell del 01.07.2025 – 30.06.2027 35 Mio SEK Frist 24.01.2025, 22:59 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Upphandlingen avser Persontransporter till Nykvarns kommun.

  • TI 2024-1117 Persontransporter Nykvarn 01.07.2025 – 30.06.2027 35 Mio SEK Frist 29.01.2025, 22:59 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Upphandlingen avser Persontransporter till Nykvarns kommun.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 09.12.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Ausschreibung 24.01.2025 Bekanntmachung ↗

Weitere Vergaben von Telge Inköp AB

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.