ÖPNV Betreiber-Atlas
Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr

Subunternehmerleistung Teilleistung Linie 5

Auftraggeber: SWU Verkehr GmbH · Ulm, Stadtkreis

Angebotsfrist (abgelaufen)
10.04.2026, 12:00 Uhr
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
11.03.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 10.04.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb"?
Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber die Angebotsbedingungen mit den Bietern.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 10.04.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.

Leistung

Es handelt sich um Subunternehmerfahrleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG, im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm. Die SWU Verkehr GmbH (nachfolgend Auftraggeber, AG oder SWU-V) ist Auftraggeber und dann Liniengenehmigungsinhaber. Die zu vergebende Fahrleistung ist eine Teilleistung auf der Buslinie 5 im Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich Betriebstag 11.12.2027.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Subunternehmerleistung Teilleistung Linie 5 Frist 10.04.2026, 12:00 Uhr Verlängerung: 0
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    Es handelt sich um Subunternehmerfahrleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG, im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm. Die SWU Verkehr GmbH (nachfolgend Auftraggeber, AG oder SWU-V) ist Auftraggeber und dann Liniengenehmigungsinhaber. Die zu vergebende Fahrleistung ist eine Teilleistung auf der Buslinie 5 im Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich Betriebstag 11.12.2027.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.