Stadtbusverkehr Wetzlar
Auftraggeber: Magistrat der Stadt Wetzlar · Lahn-Dill-Kreis
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2027 – 31.07.2037
- Vertragsende
- 31.07.2037 (noch ~11 Jahre)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 01.03.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2037 (noch ~11 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Stadtbusverkehr Wetzlar 01.08.2027 – 31.07.2037
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation, beabsichtigt als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Wetzlar nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die beabsichtigte Direktvergabe wird sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte umfassen. Der Stadtverkehr Wetzlar umfasst derzeit die Buslinien 5, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18. Der Auftrag soll alle Linien als Gesamtnetz umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zu Anpassungen des Verkehrsangebotes (Änderung, Wegfall und Neuinbetriebnahme von Linien) enthalten, wenn diese durch sich ändernde Verkehrsbedürfnisse (z. B. im Rahmen der Schülerbeförderung) oder Vorgaben des Nahverkehrsplanes erforderlich werden. Die Stadt Wetzlar kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung (Vorinformation) zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Der Nahverkehrsplan der Stadt Wetzlar ist auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar) einsehbar. Die konkretisierende Leistungsbeschreibung der Anforderungen (Fahrplan, Beförderungsentgelt, Leistungsstandards), die von Seiten der Stadt Wetzlar an den Umfang und die Qualität der Nahverkehrsleistungen auf den Buslinien des Stadtbusverkehrs Wetzlar gestellt werden und die ein Verkehrsunternehmen, das von der Stadt Wetzlar mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt wird, erbringen muss („Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“), kann von interessierten Bewerbern, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag innerhalb der gegebenen Frist einreichen wollen, auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar, Menü: „Mobilität vor Ort“,) eingesehen und heruntergeladen oder bei dem Magistrat der Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. +49 6441991058, EMail:nahverkehr@wetzlar.de, angefordert werden. Es wird auf die ergänzenden Informationen der Ziffer 3.1.5 dieser Vorinformation hingewiesen.
ÖPNV-Netz in Lahn-Dill-Kreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.