Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten
Auftraggeber: Landeshauptstadt Potsdam · Potsdam, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 07.07.2026, 09:00 Uhr
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 07.07.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 07.07.2026, 09:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Leistung
Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt zum neuen Schuljahr einen oder mehrere Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern zu und von den Schulen innerhalb Potsdams und im Potsdamer Umland. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten Frist 07.07.2026, 09:00 Uhr Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Im Gesamtauftrag finden unterschiedliche Schulen und Wohnorte Berücksichtigung. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten, welche aufgrund der anzufahrenden Schule den bestehenden Aufträgen/Verträgen oder aufgrund ihrer besonderen Umstände (bspw. Wohnort außerhalb Potsdams) nicht zugeordnet sind. Es können auch Beförderungsfälle wegen einer besonderen Jugendhilfemaßnahme sein. Die Fahrten zeichnen sich u. U. durch sehr kurze Realisierungszeit im laufenden Schuljahr aus. Daher wird von den Auftragnehmern eine besondere Leistungsfähigkeit (Umsetzung Beförderung innerhalb von einer Woche) erwartet. Aufgrund der verschiedenen Hintergründe zu diesen Fahrten kann es vor-kommen, dass diese auch sehr schnell wieder enden bzw. nur kurzweilig durchzuführen sind. Dreizehn Einzelbeförderungen bilden die derzeitige Angebotsgrundlage. Diese sind in einer Übersicht aufgelistet. Folgende Schulen sind hierbei anzufahren: - Voltaireschule-Potsdam (Lindenstr. 32-33, 14467 Potsdam) - Schiller-Gymnasium Potsdam (Fritz-Lang-Str. 15, 14480 Potsdam) - Johann-August-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex (Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin) - Parzival-Schule Berlin (Quermatenweg 6, 14163 Berlin-Zehlendorf) - Oberschule Theodor Fontane (Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam) - Grundschule am Humboldtring (Humboldtring 15-17, 14473 Potsdam) - Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule (Esplanade 3, 14469 Potsdam) - Gesamtschule Am Schilfhof (Schilfhof 25, 14478 Potsdam) - Neue Gesamtschule Babelsberg (Großbeerenstr. 189, 14482 Potsdam) - Evang. Gymnasium Hermannswerder (Hermannswerder 18, 14473 Potsdam) - Michael-Ende-Grundschule (Lotte-Loebinger-Straße 1 A, 14482 Potsdam) Es wird erwartet, dass bis zu elf weitere Spezialfahrten dem Auftrag zugeordnet werden. Für die Angebotsabgabe ist zu beachten, dass in den Preisblättern der Kilometerpreis ausschlaggebend ist. In der Preiskalkulation zum Kilometerpreis ist zu berücksichtigen, dass Rollstuhlbeförderungen nicht gesondert vergütet werden. Der angegebene Kilometerpreis ist daher für Beförderungen mit als auch ohne Rollstuhl bindend. Mehrfachrahmenvereinbarung Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung als Mehrfachrahmenvereinbarung mit den erfolgreichen Bietern abzuschließen, auf deren Grundlage Einzelaufträge (je Beförderung/Fahrt) ausgelöst werden können. Die LHP wird die Leistungen beim Auftragnehmer 1 unter Angabe der Beförderungsfakten abrufen. Der Auftragnehmer 1 wird der LHP gegenüber die dem konkreten Abruf entsprechende Leistungserbringung unverzüglich spätestens im Laufe einer Woche ab Abruf bestätigen oder erklären, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird die Leistungserbringung nicht bestätigt, kann die LHP die weiteren Auftragnehmer mit dem Abruf beauftragen. Die Rahmenvertragsobergrenze für die Ausführung der Leistung beträgt 2.878.729,00 Euro brutto. Sofern die Rahmenobergrenze für zum Abruf stehende Leistungen erreicht ist, endet die Verpflichtung des Auftragnehmers, Leistungen nach § 3 des Vertrages zu erbringen. Grundsätzlich handelt es sich um eine Beförderungsdienstleistung mit besonderer Verantwortung. Der zu befördernde Personenkreis benötigt einen besonders rücksichtsvollen Umgang (ruhiges und besonnenes Handeln, Verständnis für die Situation, Empathie, Hilfe beim Einstieg) und besteht aus: - SuS mit geistiger oder Körperbehinderung, teils schwer mehrfachbehindert - SuS mit sozialen/emotionalen Störungen - SuS mit Autismus - medizinisch notwendigem Personal, Einzelfallhilfen, welche von Dritten gestellt und von der Auftraggeberin ausdrücklich benannt werden, sowie - Begleitpersonen in bestimmten Fahrzeugen. Die Beförderungen erfolgen grundsätzlich von den Wohnanschriften der benannten SuS zu den Schulen und wieder zurück. Dabei hat sich das Fahrpersonal immer zu vergewissern, dass die SuS das Schulgelände bzw. die Schul-Wohngebäude betreten oder nach Möglichkeit von Personenberechtigten oder Aufsichtspersonal in Obhut gen
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Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.