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Ausschreibung Schülerverkehr

Schülerbeförderung (Schülerspezialverkehr) für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren

Auftraggeber: Förderschulzweckverband im Kreis Düren · Düren

Angebotsfrist (abgelaufen)
06.05.2026, 10:15 Uhr
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
70
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
30.03.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 06.05.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 06.05.2026, 10:15 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.

Leistung

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen mittels 70 Lose zu insgesamt 5 Förderschulen (mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren (FSZV) aus dem gesamten Kreisgebiet befördert werden.

Linienbündel / Lose (70)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderung von Schülern zur Bürgewaldschule, Stammelner Fließ 30, 52353 Düren, Gebiet 01 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Bürgewaldschule, Stammelner Fließ 30, 52353 Düren, Gebiet 02 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Bürgewaldschule, Stammelner Fließ 30, 52353 Düren, Gebiet 03 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Bürgewaldschule, Stammelner Fließ 30, 52353 Düren, Route 04 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 01 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 02 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 03 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 04 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 05 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 06 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 07 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 08 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 09 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 10 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 11 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 12 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 13 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 14 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 15 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 1.1 + 1.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 2.1 + 2.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 3.1 + 3.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 4.1 + 4.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 5.1 + 5.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 6.1 + 6.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 7.1 + 7.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 8.1 + 8.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 9.1 + 9.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 10.1 + 10.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 11.1 + 11.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 12.1 + 12.2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 13 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 14 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 15 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 16 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 17 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Gebiet 18 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Förderschule Athenee Royal, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 19 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 01.1 + 01.2 + 01.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 02.1 + 02.2 + 02.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 03.1 + 03.2 + 03.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 04.1 + 04.2 + 04.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 05.1 + 05.2 + 05.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 06.1 + 06.2 + 06.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 07.1 + 07.2 + 07.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Gebiet 08 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Gebiet 09 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Gebiet 10 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 11.1 + 11.2 + 11.3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Schirmerschule, Linnicher Str. 62, 52428 Jülich, Route 12 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 1 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 2 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 3 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 4 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 5 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 6 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 7 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 8 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 9 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 10 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 11 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 12 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 13 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 14 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 15 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 16 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 17 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 18 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 19 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

  • Beförderung von Schülern zur Stephanusschule, Stephanusweg, 52428 Jülich, Route 20 Frist 06.05.2026, 10:15 Uhr Verlängerung: 2
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    Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

ÖPNV-Netz in Düren

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Förderschulzweckverband im Kreis Düren

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.