Schülerbeförderung mit Kleinbussen
Auftraggeber: Stadt Bruchsal · Karlsruhe, Landkreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 03.03.2026, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 14.09.2026 – 26.07.2028
- Vertragsende
- 26.07.2028 (noch ~22 Monate)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 3
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 30.01.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 03.03.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 26.07.2028 (noch ~22 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
3 Angebote eingegangen.
Leistung
Schülerbeförderung mit Kleinbussen für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Schuljahr
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerbeförderung mit Kleinbussen für die Schuljare 2026/2027 und 2027/2028 14.09.2026 – 26.07.2028
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Schülerbeförderung mit Kleinbussen für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Schuljahr Grobmassen: voraussichtlich 60.000 km pro Schuljahr
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Karlsruhe
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Stadt Bruchsal
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.