Schülerbeförderung Grundschule
Auftraggeber: Stadtverwaltung Oberasbach · Fürth, Landkreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 12.03.2026, 23:59 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 14.09.2027 – 31.07.2030
- Vertragsende
- 31.07.2030 (noch ~4 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 3
- Angebote eingegangen
- 9
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 12.03.2026, 23:59 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
9 Angebote eingegangen.
Leistung
Schülerbeförderung Grundschule 2027/2028-2030 Option: 1 Jahr Verlängerung
Linienbündel / Lose (3)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung Grundschüler - Linie 1 - KIRSCHE 14.09.2027 – 31.07.2030 Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Busbeförderung Grundschüler innerhalb der Stadt Oberasbach inkl. OT
- Beförderung Grundschüler - Linie 2 - APFEL 14.09.2027 – 31.07.2030 Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Busbeförderung Grundschüler innerhalb der Stadt Oberasbach inkl. OT
- Sport-/Schwimmfahrten 14.09.2027 – 31.07.2030 Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Sport- und Schwimmfahrten zusätzlich zu Los 1 und Los 2
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Fürth
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.