ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Schülerverkehr

Schülerbeförderung FSZ Gelsenkirchen

Auftraggeber: LWL-Dezernat Jugend und Schule · Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt

Vertragslaufzeit
01.08.2024 – 31.07.2028
Vertragsende
31.07.2028 (noch ~22 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
2
Angebote eingegangen
4
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
26.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2028 (noch ~22 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Franz Urban GmbH

4 Angebote eingegangen.

Leistung

Schülerbeförderung FSZ Gelsenkirchen

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • FSZ Gelsenkirchen Region A 01.08.2024 – 31.07.2028
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Schultägliche Beförderung von ca. 131 Kindern mit Behinderung zur Focus-Schule oder Glückauf-Schule in Gelsenkirchen. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.

  • FSZ Gelsenkirchen Region B 01.08.2024 – 31.07.2028
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Schultägliche Beförderung von ca. 67 Kindern mit Behinderung zur Focus-Schule oder Glückauf-Schule in Gelsenkirchen. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.

ÖPNV-Netz in Gelsenkirchen

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von LWL-Dezernat Jugend und Schule

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.