Schülerbeförderung Einzellinien 2026
Auftraggeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe · Münster, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 31.01.2027
- Vertragsende
- 31.01.2027 (noch ~4 Monate)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.01.2027 (noch ~4 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose, in der Regel eine Fahrlinie pro Los. Die Anzahl der Lose ist noch nicht bekannt.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerbeförderung Einzellinien 2026 01.08.2026 – 31.01.2027
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose(Fahrlinien), in der Regel eine Fahrlinie pro Los. Die Anzahl der Fahrlinien/Lose steht aktuell noch nicht fest, daher kann aus technischen Gründen unter "Aufteilung des Auftrags in Lose nein" gemacht werden. Die genaue Anzahl der Lose, die genaue Losaufteilung und die Anzahl der maximal anzubietenden Lose pro Bieter werden sich aus der späteren Bekanntmachung ergeben.
ÖPNV-Netz in Münster
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.