ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Schülerverkehr

Schülerbeförderung Einzelbeförderung

Auftraggeber: Landratsamt Donau-Ries · Donau-Ries

Angebotsfrist (abgelaufen)
20.05.2026, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
15.09.2026 – 31.07.2028
Vertragsende
31.07.2028 (noch ~22 Monate)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
2
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
14.04.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 20.05.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2028 (noch ~22 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Omnibus und Taxi Graf GmbH, Am Sauereck 10

Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.

Leistung

Schülerbeförderung Einzelbeförderung Abt-Ulrich-Schule Kaisheim/weiterführende Schulen und St.-Georg-Schule Nördlingen/weiterführende Schulen

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Los1 Förderzentrum Kaisheim/weiterführende Schulen Verlängerung: 1
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Wemding, Wolferstadt, Otting, Fünfstetten, Huisheim, Harburg, Tapfheim, Kaisheim, Donauwörth, Mertingen, Asbach-Bäumenheim, Buchdorf, Monheim, Daiting, Rögling, Tagmersheim, Marxheim, Genderkingen, Niederschönenfeld, Oberndorf, Rain, Münster, Holzheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 1: Förderzentrum Kaisheim, Gymnasium Donauwörth, Realschule Hl. Kreuz Donauwörth, Realschule St. Ursula Donauwörth, Staatliche Realschule Rain, Anton-Jaumann-Realschule Wemding, Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth, Gebrüder-Lachner-Mittelschule Rain, Leonhart-Fuchs-Volksschule Wemding, Hans-Leipelt-Schule Donauwörth, Ludwig-Bölkow-Berufsschule Donauwörth, Private Wirtschaftsschule Donauwörth. In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.

  • Los 2 Förderzentrum Nördlingen / weiterf. Schulen Verlängerung: 1
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Fremdingen, Auhausen, Oettingen, Ehingen a. Ries, Maihingen, Marktoffingen, Wallerstein, Hainsfarth, Megesheim, Munningen, Wechingen, Nördlingen, Deiningen, Alerheim, Reimlingen, Möttingen, Mönchsdeggingen, Hohenaltheim, Amerdingen, Forheim, Ederheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 2: Förderzentrum Nördlingen, Gymnasium Nördlingen, Realschule Maria Stern Nördlingen, Mittelschule Nördlingen, Liselotte-Nold-Schule Nördlingen, Mittelschule Oettingen, Staatliches Berufsschulzentrum Nördlingen, BFS Hauswirtschaft/Kinderpflege, Staatliche Berufsschule Nördlingen, Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 14.04.2026 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 23.06.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Donau-Ries

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.