Schülerbeförderung
Auftraggeber: Markt Holzkirchen · Miesbach
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 12.06.2026, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 12
- Angebote eingegangen
- 36
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 12.06.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
36 Angebote eingegangen.
Leistung
Der Markt Holzkirchen schreibt ab dem Schuljahr 2026/27 die Schülerbeförderung in mehreren Losen aus. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer 2 mal 1 jährigen Verlängerungsoption.
Linienbündel / Lose (12)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Strecke Föching, Fellach, Grub Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Außenbereich Föching Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Otterfing I, Hartpenning I Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Warngau I Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Warngau II Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Valley, Hartpenning II, Otterfing II Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Ganztagesschüler I Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Ganztagesschüler II Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Schwimmbad Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Eisstadion Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Holzkirchen, Valley, Warngau Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
- Strecke Holzkirchen, Valley, Otterfing Verlängerung: 2
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Es handelt sich um eine Schülerbeförderung für die zwei Grundschulen, sowie die Mittelschule in Holzkirchen. Die Busse müssen dementsprechend für Kinder ausgestattet sein.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Miesbach
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Markt Holzkirchen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.