Schüler/-innentransport
Auftraggeber: Federas Beratung AG · Zürich · Schweiz
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 20.10.2025, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 01.08.2030
- Vertragsende
- 01.08.2030 (noch ~4 Jahre)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Auftragswert
- 21 CHF
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 3
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 02.09.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 20.10.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 01.08.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
3 Angebote eingegangen.
Leistung
Schüler/-innentransporte, Klassen- und Gruppenfahrten und Einzeltransporte, während der 39 Schulwochen im Jahr, sowohl regelmässige Fahrten wie auch allenfalls auf Bestellung Spezialfahrten z.B. für Projektwochen, Ausflüge etc.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schüler/-innentransport 01.08.2026 – 01.08.2030 Frist 20.10.2025, 12:00 Uhr Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Schüler/-innentransporte, Klassen- und Gruppenfahrten und Einzeltransporte, während der 39 Schulwochen im Jahr, sowohl regelmässige Fahrten wie auch allenfalls auf Bestellung Spezialfahrten z.B. für Projektwochen, Ausflüge etc.
Verfahrensverlauf
Weitere Vergaben von Federas Beratung AG
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.