Ruftaxi Birkenau
Auftraggeber: Gemeinde Birkenau · Bergstraße
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 27.04.2026, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027 – 08.12.2029
- Vertragsende
- 08.12.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 99
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 22.03.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 27.04.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 08.12.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Gemeinde Birkenau.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Ruftaxi Birkenau 01.01.2027 – 08.12.2029
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Linie 6980 Löhrbach - Buchklingen – Kallstadt - Birkenau Bf – Birkenau Einkaufszentrum Linie 6987 Birkenau Bf - Langebergschule - Waldfriedhof - Rathaus/EKZ - Schönherrnberg - Schloss - Birkenau Bf Linie 6988 Birkenau Bf - Birkenau EKZ - Reisen - Nieder-Liebersbach Linie 6989 Schimbach - Reisen - Hornbach - Birkenau Bf - Birkenau An der Aue Die Leistungen mit geschätzten 22.130 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (1 PKW, ein Van mit Rollstuhlplatz) durchgeführt werden.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Bergstraße
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.