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Zuschlag Straßentransport

Rahmenvertrag: Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Beförderung im Rahmen des Schwimmunterrichts im Bezirk Tempelhof-Schönberg

Auftraggeber: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin · Berlin

Angebotsfrist (abgelaufen)
01.07.2026, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
24.08.2026 – 29.06.2030
Vertragsende
29.06.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
12
Angebote eingegangen
26
Verkehrsart
Straßentransport
Veröffentlicht
03.05.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 01.07.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 29.06.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
BerlinMobil Frank Richert GmbH | Bus-Verkehr Berlin KG

26 Angebote eingegangen.

Leistung

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

Linienbündel / Lose (12)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Neukölln und Treptow-Köpenick 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Marzahn- Hellersdorf und Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Mitte und Reinickendorf und Pankow 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Tempelhof 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Schöneberg Nord 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Schöneberg Süd und Friedenau 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Spandau und Charlottenburg-Willmersdorf und Steglitz-Zehlendorf 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Mariendorf 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Marienfelde 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler in der Region Lichtenrade und Blankenfelde-Mahlow 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler zum Unterricht am anderen Ort 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

  • Beförderung zum Schwimmunterricht 08.09.2026 – 29.06.2030 Frist 16.06.2026, 10:00 Uhr
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    Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 03.05.2026 Bekanntmachung ↗
  2. Ausschreibung 03.05.2026 Bekanntmachung ↗
  3. Ausschreibung 03.05.2026 Bekanntmachung ↗
  4. Zuschlag 29.07.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Berlin

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.