Rahmenvereinbarung Ausstellungen ZPG
Auftraggeber: Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Erlangen, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2024 – 31.07.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025 (bereits beendet)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Auftragswert
- 3.064 €
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und in Zusammenarbeit mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben. Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzt sich dafür ein, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Dies geschieht unter anderem mithilfe von bayernweiten Ausstellungen und der Bereitstellung von Exponaten. Beim Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, in welcher die Erbringung zahlreicher gleichartiger Leistungen geregelt werden. Konkret geht es um das Handling von kleinen und großen Ausstellungen sowie dafür anfallende Transportleistungen, das Handling von Exponaten und Materialien sowie das Projekt- und Lagermanagement.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Rahmenvereinbarung Ausstellungen ZPG 01.08.2024 – 31.07.2025 Verlängerung: 3
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und in Zusammenarbeit mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben. Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzt sich dafür ein, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Dies geschieht unter anderem mithilfe von bayernweiten Ausstellungen und der Bereitstellung von Exponaten. Beim Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, in welcher die Erbringung zahlreicher gleichartiger Leistungen geregelt werden. Konkret geht es um das Handling von kleinen und großen Ausstellungen sowie dafür anfallende Transportleistungen, das Handling von Exponaten und Materialien sowie das Projekt- und Lagermanagement.
ÖPNV-Netz in Erlangen
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.