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Zuschlag Taxi

Persontransporter för skolskjuts och turbundna resor med taxifordon och specialfordon.

Auftraggeber: Värmdö kommun · Stockholms län · Schweden

Angebotsfrist (abgelaufen)
26.05.2025, 00:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.08.2025 – 31.07.2031
Vertragsende
31.07.2031 (noch ~5 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
110 Mio SEK
Lose
1
Angebote eingegangen
3
Verkehrsart
Taxi
Veröffentlicht
28.04.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 26.05.2025, 00:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Haninge & Nynäshamns Taxi AB

3 Angebote eingegangen.

Leistung

Persontransporter för skolskjuts och turbundna resor med taxifordon och specialfordon.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Persontransporter för skolskjuts och turbundna resor med taxifordon och specialfordon. 01.08.2025 – 31.07.2031 Frist 26.05.2025, 00:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Persontransporter för skolskjuts och turbundna resor med taxifordon och specialfordon.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 28.04.2025 Bekanntmachung ↗
  2. Ausschreibung 30.04.2025 Bekanntmachung ↗
  3. Zuschlag 25.06.2025 Bekanntmachung ↗

Weitere Vergaben von Värmdö kommun

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.