Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 1 im Kreis Lippe
Auftraggeber: Kreis Lippe c/o Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG Lippe) · Lippe
- Vertragslaufzeit
- 07.01.2026 – 31.07.2031
- Vertragsende
- 31.07.2031 (noch ~5 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 1 im Kreis Lippe
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 1 im Kreis Lippe 07.01.2026 – 31.07.2031
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Kreis Lippe beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 1. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien des Linienbündels 1 (das ergänzende Dokument (vgl. Abschnitt 5.1.2 C) enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken.): 349 Oerlinghausen Bahnhof - Leopoldshöhe – Nienhagen/Kusenbaum – Bad Salzuflen 350 Bad Salzuflen – Nienhagen/Kusenbaum – Bielefeld 351 Oerlinghausen Bahnhof - Leopoldshöhe – Nienhagen/Kusenbaum – Bielefeld 371 Lage - Bad Salzuflen 748 Lage – Hörstmar/Lieme – Lemgo 749 Lage – Hardissen – Hagen – Waddenhausen – Sylbach Bahnhof – Pottenhausen – Leopoldshöhe, Markt – Oerlinghausen Bahnhof 769 Oerlinghausen Bahnhof/Markt – Helpup – Greste – Ehrentrup – Kachtenhausen – Wissentrup – Lage 931 Oerlinghausen - Leopoldshöhe - Bad Salzuflen 932 Oerlinghausen - Helpup – Leopoldshöhe 950 Müssen – Billinghausen – Lage 951 Lage – Billinghausen – Stapelage – Hörste 953 Waddenhausen - Pottenhausen - Kachtenhausen – Lage 954 Lage - Heiden – Hardissen - Hagen – Waddenhausen 957 Lage - Ohrsen - Kachtenhausen – Lage 960 Helpup - Greste - Asemissen - Leopoldshöhe Schulzentrum / Ubbedissen - Bechterdissen - Asemissen - Leopoldshöhe Schulzentrum 959 Krentrup - Heipke - Bexterhagen - Nienhagen – Leopoldshöhe 961/962 Bad Salzuflen/Knetterheide – Lockhausen – Ahmsen / Werl - Herford 981 Billinghausen - Hörste - Helpup - Greste – Leopoldshöhe / Lage - Kachtenhausen - Ehlenbruch – Leopoldshöhe (Optional) Limo Lage – Leopoldshöhe - Oerlinghausen (im Folgenden "Limo-Lage", der Kreis Lippe behält sich vor, die Leistungen des Limo-Verkehrs im beabsichtigten ÖDA als Leistungsbestandteil oder als einseitige Zubestelloption des Auftraggebers aufzunehmen). Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte vom Linienbündel 1 abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.
ÖPNV-Netz in Lippe
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.