Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 20
Auftraggeber: Landkreis Regensburg · Regensburg, Landkreis
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2025 – 31.12.2034
- Vertragsende
- 31.12.2034 (noch ~8 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 24.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehender Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 20 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 20 Luckenpaint - Thalmassing - Gebelkofen - Obertraubling - Regensburg Otto-Hahn-Straße (Uni) - Hauptbahnhof zum 01.01.2025 im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 162.390 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2024. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 20 01.01.2025 – 31.12.2034
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehender Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 20 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 20 Luckenpaint - Thalmassing - Gebelkofen - Obertraubling - Regensburg Otto-Hahn-Straße (Uni) - Hauptbahnhof zum 01.01.2025 im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 162.390 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2024. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
ÖPNV-Netz in Regensburg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Regensburg
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Regensburg, Landkreis Ende 31.08.2036Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 68 (Undorf) - Schönhofen - Nittendorf - Etterzhausen Bahnhof
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.