ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf

Auftraggeber: Landkreis Regensburg · Regensburg, Kreisfreie Stadt

Vertragslaufzeit
10.09.2025 – 31.08.2035
Vertragsende
31.08.2035 (noch ~9 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
05.02.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf 10.09.2025 – 31.08.2035
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.