ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 929, 931, 933, 937, 939, 950, 951, 952, 953, 954 im Landkreis Cloppenburg

Auftraggeber: Landkreis Cloppenburg · Cloppenburg

Vertragslaufzeit
01.01.2025 – 30.06.2030
Vertragsende
30.06.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
27.09.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.06.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 929, 931, 933, 937, 939, 950, 951, 952, 953, 954 im Landkreis Cloppenburg.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 929, 931, 933, 937, 939, 950, 951, 952, 953, 954 im Landkreis Cloppenburg. 01.01.2025 – 30.06.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des jeweils beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf den nachfolgend benannten Linien. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden derzeitigen Linien: • 950 Stadtverkehr Cloppenburg (Emstekerfeld) [Laufzeit: 01.01.2025-31.07.2027]; • 951 Stadtverkehr Cloppenburg (Galgenmoor-Stapelfeld) [Laufzeit: 01.01.2025-31.07.2027]; • 952 Stadtverkehr Cloppenburg (B 72-Resthauser Straße) [Laufzeit: 01.01.2025-31.07.2027]; • 953 Stadtverkehr Cloppenburg (Staatsforsten – Kellerhöhe) [Laufzeit: 01.01.2025-31.07.2027]; • 954 Stadtverkehr Cloppenburg (Sternbusch) [Laufzeit: 01.01.2025-31.07.2027]; • 929 Gemeindeverkehr Cappeln [Laufzeit: 01.02.2025-31.07.2027]; • 931 Gemeindeverkehr Emstek [Laufzeit: 01.02.2025-31.07.2027]; • 933 Gemeindeverkehr Molbergen [Laufzeit: 01.02.2025-31.07.2027]; • 937 Stadtverkehr Friesoythe (Grundschule Markhausen) [Laufzeit: 01.02.2025-30.06.2030]; • 939 Gemeindeverkehr Essen ( Essen-Calhorn-Uptloh-Lage-Essen) [Laufzeit: 01.02.2025-31.07.2027]. Die beabsichtigte Vergabe betrifft jeweils das gesamte von der betroffenen Linie abgedeckte Bedienungsgebiet. Der jeweilige ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der jeweilige ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplanin seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte, wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards, ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2) verwiesen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.