Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 357
Auftraggeber: Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Miesbach
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 06.07.2026, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.11.2027 – 09.12.2034
- Vertragsende
- 09.12.2034 (noch ~8 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 16.05.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 06.07.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 06.07.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 09.12.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 357: Gmund [R]- Waakirchen - Reichersbeuern - Bad Tölz [R] - Hohenburg und zurück
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 357 01.11.2027 – 09.12.2034 Frist 06.07.2026, 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
— ca. 24 543 Nwkm/a, — 1 Neufahrzeug 12 m Low Entry Überland, Niederflur Überland — ca. 34 Haltestellen. Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 1 190 000 bis 1 330 000 EUR
ÖPNV-Netz in Miesbach
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.