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Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 301.

Auftraggeber: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Bad Tölz-Wolfratshausen

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
10.06.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 301: Wolfratshausen, Mühlpointweg – Wolfratshausen [S] – Stobäusstraße – Weldenstraße – Schlesierstraße

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 301.
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien und vorbehaltlich einer Förderzusage bzw. gewährten Förderung für die Beschaffung von emissionsfreien Bussen, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 301 mit Wirkung zum 10.12.2028 bis 13.12.2036 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Aufgabenträger besitzt das einseitige Recht, die Dauer des Verkehrsvertrages bis zum 11. Dezember 2038 zu verlängern. Sofern der Aufgabenträger von diesem Recht Gebrauch machen möchte, ist dieses Recht gegenüber dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2036 auszuüben. - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 301: Wolfratshausen, Mühlpointweg – Wolfratshausen [S] – Stobäusstraße – Weldenstraße – Schlesierstraße Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 73 643 Nwkm/a - 1 Neufahrzeug 10 m Niederflur (Batteriebus) - ca. 23 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 3 920 000 bis 4 400 000 EUR. Gefordert werden Niederflurbusse mit emissionsfreiem Antrieb (Batteriebus) gemäß der „Clean Vehicle Directive“. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.