Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X900
Auftraggeber: Landkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Starnberg
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 20.01.2026, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 13.12.2026 – 13.12.2031
- Vertragsende
- 13.12.2031 (noch ~5 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 20.01.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie X900: Starnberg (S)[R] - Gilching-Argelsried (S) - Fürstenfeldbruck (S) - Buchenau (S) und zurück
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X900 13.12.2026 – 13.12.2031 Frist 20.01.2026, 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
— ca. 1.030.462 Nwkm/a, — 6 Neufahrzeuge 12 m Niederflur-Überland oder Low-Entry-Überland mit 100 km/h Zulassung — ca. 14 Haltestellen. Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 12.380.000 bis 14.565.000 EUR
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Starnberg
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.