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Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 369

Auftraggeber: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Bad Tölz-Wolfratshausen

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
24.09.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 369: Bad Tölz – Lenggries – Vorderriß – Oswaldhütte – Eng (Tirol)

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 369
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 369 mit Wirkung zum 14.12.2025 bis 11.12.2027 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben. Bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse besteht eine Option auf eine Vertragsverlängerungen um bis zu einem Jahre (bis spätestens 09.12.2028). - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 369: Bad Tölz [R] – Lengries (R) - Oswaldhütte – Eng (Tirol) Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 48.628 Nwkm/a - 1 Gebrauchtfahrzeug 12m Low-Entry + 1 Gebrauchtfahrzeug 15m Dreiachser Low-Entry - ca. 20 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 368.000 bis 410.000 EUR. Im Vorfeld zu dem genannten Verfahren beabsichtigt der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 369 mit Wirkung zum 07.06.2025 bis 13.12.2025 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Eine fristgerechte Vorabbekanntmachung nicht möglich ohne Gefahr einer Unterbrechung des Verkehrs (Notvergabe). - Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 369: Bad Tölz [R] – Lengries (R) - Oswaldhütte – Eng (Tirol) Menge und Wert der Dienstleistung: - ca. 47.279 Nwkm/a - 1 Gebrauchtfahrzeug 12m Low-Entry + 1 Gebrauchtfahrzeug 15m Dreiachser Low-Entry - ca. 20 Haltestellen - geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 181.000 bis 200.000 EUR. Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html. Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.