Öffentlicher Dienstleistungsauftrag : Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 401, 402 als Linienbündel „Westliche Wälder 01“ und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG.
Auftraggeber: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH als Vertreter der Stadt Augsburg, des Landkreis Augsburg und des Landkreis Dillingen a.d.Donau · Augsburg, Kreisfreie Stadt
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 17.10.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Leistung
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. Die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg und Dillingen an der Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Schrannenstraße 3, D-86150 Augsburg, beabsichtigen die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinien 401, 402 mit Wirkung zum 13.12.2026 bis zum Fahrplanwechsel 2036/2037 (13.12.2036 ) im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.068,788 Nwkm/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen - 51 Samstagen - 64 Sonn- und Feiertagen Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen/Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja; Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Im Übrigen wird verwiesen auf den Liniensteckbrief des "Linienbündel Westliche Wälder 01" samt Anlage 1 Musterfahrpläne und Anlage 2 Qualitätsstandards auf: https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben: 1) Information über ausschließliche Rechte: Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigten, sowie sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. 2) Sonstigen besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Es müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht worden sein. 3) Teilnahmebedingungen: 3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft 3.2) Technische Anforderungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja; Verweis auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) 3.3) Qualitätsziele Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des §8Abs. 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Westliche Wälder 01" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Westliche Wälder 01") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ II. Weitere Angaben Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München,, Deutschland; E-mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de ; Telefon: +49 8921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax: +498921762847 Einleitung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der gena
Linienbündel / Lose (1)
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- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag : Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 401, 402 als Linienbündel „Westliche Wälder 01“ und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG.
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Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. Die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg und Dillingen an der Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Schrannenstraße 3, D-86150 Augsburg, beabsichtigen die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinien 401, 402 mit Wirkung zum 13.12.2026 bis zum Fahrplanwechsel 2036/2037 (13.12.2036 ) im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.068,788 Nwkm/Musterfahrplanjahr Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen - 51 Samstagen - 64 Sonn- und Feiertagen Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen/Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja; Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Im Übrigen wird verwiesen auf den Liniensteckbrief des "Linienbündel Westliche Wälder 01" samt Anlage 1 Musterfahrpläne und Anlage 2 Qualitätsstandards auf: https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben: 1) Information über ausschließliche Rechte: Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigten, sowie sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. 2) Sonstigen besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Es müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht worden sein. 3) Teilnahmebedingungen: 3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft 3.2) Technische Anforderungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja; Verweis auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) 3.3) Qualitätsziele Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des §8Abs. 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Westliche Wälder 01" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Westliche Wälder 01") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ II. Weitere Angaben Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München,, Deutschland; E-mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de ; Telefon: +49 8921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax: +498921762847 Einleitung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der gena
ÖPNV-Netz in Augsburg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.