ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

öffentliche Personenbeförderung Gersthofen

Auftraggeber: Stadt Gersthofen · Augsburg, Landkreis

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 31.12.2036
Vertragsende
31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
15.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an den internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Deutschland-Gersthofen: Liniennetz (Straße) Stadtgebiet Gersthofen einschließlich ein- und ausbrechende Linien 01.01.2027 – 31.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Erbringung von öffentlichen Personenbeförderungsdienstleistungen gemäß der Verordnung (EG) 1370/2007 mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Gersthofen einschließlich ausbrechender Linien auf dem Gebiet der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg. Erfasst von dieser Vorabbekanntmachung sind öffentliche Personenbeförderungsleistungen auf den Linien: - Nr. 27 von Rettenbergen-Edenbergen-Batzenhofen-Hirblingen-Täfertingen-Neusäß Bahnhof-Oberhausen nach Augsburg/Oberhausen Nord - Nr. 51/54 von Augsburg-Oberhausen-Nord über Gersthofen nach Langweid - Nr. 52 von Augsburg-Oberhausen-Nord nach Gersthofen/Ballonstartplatz - Nr. 55 von Gersthofen-Stifter-Siedlung - Am Ballonstartplatz - Gersthofen-Zentrum nach Gersthofen Bahnhof - Nr. 56 von Augsburg-Oberhausen-Nord – Gersthofen Mitte - Hirblingen – Batzenhofen – Edenbergen nach Rettenbergen - Nr. 57 von Augsburg-Oberhausen-Nord - Gersthofen-Industriegebiet - Nr. 58 von Augsburg-Oberhausen-Nord über Augsburg-IKEA nach Gersthofen-Bahnhof - Nr. 59 von Augsburg-Oberhausen-Nord über Gersthofen-Güterverkehrszentrum nach Gersthofen-Bahnhof - Nr. 95 Nachtbuslinie von Augsburg-Staatstheater über Gersthofen-Langweid nach Biberbach - Nr. 459 von Lützelburg über Gablingen-Stettenhofen nach Gersthofen Die Liniengenehmigungen sollen jeweils für die maximal zulässige Genehmigungslaufzeit von zehn Jahren gemäß § 16 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes an die Gersthofer Verkehrsgesellschaft mbH erteilt werden. Maßgebliche Anforderungen für die Durchführung der öffentlichen Personenbeförderungsleistung ist dabei das derzeitige Bedienungsangebot, wie es im geltenden Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Augsburg 2015 Plus in Verbindung mit dem zum Beschluß anstehenden neuen Nahverkehrsplan 2025 beschrieben wird. Hinsichtlich der Angebotsgestaltung und der einzuhaltenden Betriebsqualität sind insbesondere die im Nahverkehrsplan geforderten quantitativen und qualitativen Anforderungen an die öffentliche Personenbeförderungsleistung sowohl bei der Antragstellung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch bei der Durchführung der Beförderungsdienstleistung zwingend einzuhalten. Ferner gelten für die Durchführung der öffentlichen Personenbeförderungsleistungen die folgenden qualitativen Anforderungen an die Verkehrsbedienung: - Mindesttakt und Mindestbetriebszeiten entsprechend dem heutigen Fahrplanangebot (im Internet abrufbar unter https://www.avv-augsburg.de/verbindungen/liniennetzplaene). - Die Reinigung und Sicherung der von dem Verkehrsunternehmen genutzten Haltestellen im Stadtgebiet Gersthofen übernimmt das Verkehrsunternehmen. - Busflotte komplett barrierefrei/behindertengerecht (Niederflur, Rampe, Kompatibilität der ITCS-Daten mit den System des AVV) - Gewährleistung von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit mit dem Ziel der Einhaltung des gültigen Fahrplans unter Einhaltung der Anforderungen der Anschlusssicherung. - Gestellung von Ersatzfahrzeugen < 10 Minuten. - Ausstattung des Fahrpersonals mit einheitlicher Dienstkleidung. - Telefonische Erreichbarkeit einer Servicestelle während des Linienbetriebs - Der Verkauf von Fahrscheinen erfolgt über eine Fahrerkasse und externe Verkaufsstellen - Durchführung von Fahrscheinkontrollen weitere Angaben: Bedingungen für den Auftrag: Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: finanzieller Nettoeffekt gem. Ziff. 2 Anhang der VO (EG) Nr. 1370/2007 Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein Soziale Standards: -Einhaltung mindestens des Lohn- und Manteltarifvertrags für das private Omnibusgewerbe in Bayern - ansonsten Einhaltung des Mindestlohngesetztes Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: - Anwendung des AVV-Gemeinschaftstarifs und Beteiligung am Einnahmeaufteilungsverfahren des AVV einschließlich notwendiger Fahrgastzählungen usw. - Einsatz von barrierefreien Fahrzeugen (Niederflur) - räumliche und zeitliche Erschließung des Stadtgebiets mindestens im Umfang des derzeitigen Fahrplans unter Berücksi

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Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.