MVV-Regionalbuslinie 513
Auftraggeber: Landkreise Erding und München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Erding
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 05.02.2026, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 13.12.2026 – 09.12.2028
- Vertragsende
- 09.12.2028 (noch ~2 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 05.02.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 09.12.2028 (noch ~2 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 513 Regelleistung: Erding (S) - Klinikum – Neuer Friedhof (Therme) – Moosinning – Ismaning (S) und zurück Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 513 Verstärkerleistung: Oberding, Schule – Moosinning – Eichenried – Zengermoos und zurück
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 513 13.12.2026 – 09.12.2028
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
— ca. 268 997 Nwkm/a, — 4 Gebrauchtfahrzeuge 12 m, 1 Gebrauchtfahrzeug 18 m — ca. 47 Haltestellen. Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 1 900 000 bis 2 160 000 EUR
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Erding
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.