Linienverkehr mit Bussen und Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Auftraggeber: Kreis Rendsburg-Eckernförde · Rendsburg-Eckernförde
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 25.10.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Leistung
Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Stadtverkehr Rendsburg 01.01.2027
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen, Kleinbussen und PKW im Stadtverkehr Rendsburg. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Rendsburg: 1/2/3, 5/6/7, 8, 10/11/12, 14, 15, 16, 17, 19. Der Umfang beträgt ca. 1,203 Mio. Fahrplankilometer zuzüglich Linienbedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis in den Zeiten von freitags und samstags zwischen 21:00 Uhr und 03:00 Uhr und sonntags zwischen 21:00 Uhr und 00:00 Uhr innerhalb des Wirtschaftsraumes Rendsburg. Für den Linienverkehr Stadtverkehr Rendsburg ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen, für den Linienbedarfsverkehr mindestens sieben PKW oder Kleinbusse (inkl. Reserve) mit bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen. Für die Organisation, Buchung und Bearbeitung der Fahrwünsche im Linienbedarfsverkehr ist das vom Kreis zur Verfügung gestellte Hintergrundsystem (inkl. Fahrer und Kunden App) zu nutzen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge im Linienverkehr barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Die Fahrzeuge im Linienbedarfsverkehr müssen über eine Klimaanlage verfügen, dürfen maximal 10 Jahre alt sein und müssen nach den Anforderungen des Kreises gestaltet sein. Mindestens ein Fahrzeug im Linienbedarfsverkehr muss für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen.
- Stadtverkehr Eckernförde 01.01.2027
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Stadtverkehr Eckernförde. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Eckernförde: 1, 2, 3, 4, 7. Der Umfang beträgt ca. 0,478 Mio. Fahrplankilometer. Für den Stadtverkehr Eckernförde ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SHDesign gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen.
ÖPNV-Netz in Rendsburg-Eckernförde
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Kreis Rendsburg-Eckernförde
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Schülerverkehr Rendsburg-Eckernförde Ende 02.08.2032Schülerbeförderung für die kreiseigenen Schulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Rendsburg-Eckernförde Ende 12.06.2036Linienverkehr mit Bussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Rendsburg-Eckernförde Ende 31.07.2036Vergabe von ÖSPV-Leistungen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.