Linienbündel „Lahr Stadt“
Auftraggeber: Stadt Lahr · Ortenaukreis
- Vertragslaufzeit
- 13.12.2026 – 13.12.2036
- Vertragsende
- 13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet der Stadt Lahr
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linienbündel „Lahr Stadt“ 13.12.2026 – 13.12.2036
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Linie 100: Lahr Schlüssel <> Bahnhof/ZOB <> Einsteinallee <> Zalando Linie 101: Herzzentrum <> Lahr Schlüssel <> Schwarzwaldstraße <> Bahnhof/ZOB <> Lahr West Linie 102: Lahr Schlüssel <> Mietersheim <> Bahnhof/ZOB <> Industriegebiet Linie 103: Flugplatzstraße <> Bahnhof <> Schwarzwaldstraße <> Lahr Schlüssel <> Münchtal Linie 105: Langenhard <> Sulz <> Lahr Schlüssel <> Schwarzwaldstraße <> Bahnhof/ZOB Linie 107: Stadtring <> Lahr Schlüssel <> Klinikum <> Lahr Schlüssel <> Arena <> Bergfriedhof Linie 108: Kippenheimweiler <> Langenwinkel <> Bahnhof/ZOB <> Schwarzwaldstraße <> Lahr Schlüssel
ÖPNV-Netz in Ortenaukreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.