Linien 670, 671, 672, 662, 880 und 668
Auftraggeber: Landkreis Calw · Calw
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 31.07.2035
- Vertragsende
- 31.07.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 6
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Direktvergabe der Linien 670, 671, 672, 662, 880 und 668
Linienbündel / Lose (6)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linie 670 01.08.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Betrieb der Linie 670 Calw - Heumaden - Weil der Stadt
- Linie 671 01.08.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Betrieb der Linie 671 Calw Ottenbronn - Weil der Stadt
- Linie 672 01.08.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Betrieb der Linie 672 Althengstett - Gechingen Stammheim (werktags)
- Linie 662 01.08.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Betrieb der Linie 662 Calw - Bad Liebenzell - Althengstett (Schülerverkehr)
- Linie 880 01.08.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Betrieb der Linie 880 Bad Liebenzell - Weil der Stadt
- Linie 668 01.08.2026 – 31.07.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Betrieb der Linie 668 Holzbronn - Calw - Hirsau
ÖPNV-Netz in Calw
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.