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Zuschlag Schülerverkehr

Landkreis Limburg-Weilburg, Amt für Jugend, Schule und Familie, Fachdienst Schulen, Schülerbeförderung und BAföG-, Schiede 43, 65549 Limburg

Auftraggeber: Landkreis Limburg-Weilburg · Limburg-Weilburg

Vertragslaufzeit
26.08.2024 – 25.06.2027
Vertragsende
25.06.2027 (noch ~9 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
22.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 25.06.2027 (noch ~9 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH

Leistung

Landkreis Limburg-Weilburg, Amt für Jugend, Schule und Familie, Fachdienst Schulen, Schülerbeförderung und BAföG-, Schiede 43, 65549 Limburg Schülerbeförderung zur Walderbachschule in Weilburg.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • LOS 1: Schülerbeförderung / freigestellter Schülerverkehr an die Walderbachschule Weilburg 26.08.2024 – 25.06.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Schülerbeförderung für die Fahrten im freigestellten Schülerverkehr zu der Walderbachschule Weilburg, Kruppstraße 6A, 35781 Weilburg von Mengerskirchen nach Weilburg von Löhnberg nach Weilburg von Weilmünster nach Weilburg von Limburg nach Weilburg von Odersbach nach Weilburg

ÖPNV-Netz in Limburg-Weilburg

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Limburg-Weilburg

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.