ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber

Auftraggeber: Saale-Holzland-Kreis · Saale-Holzland-Kreis

Vertragslaufzeit
09.08.2027 – 08.08.2037
Vertragsende
08.08.2037 (noch ~11 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
08.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 08.08.2037 (noch ~11 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

1. Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) ist als Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beabsichtigt. 2. Ein Antrag auf eigenwirtschaftliche Erbringung der von dieser Vorinformation erfassten Verkehrsleistungen ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Der Fristlauf wird durch Veröffentlichung dieser Vorinformation in Gang gesetzt. 3. Der zur direkten Vergabe beabsichtigte öDA enthält für die erfassten Verkehre verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG, welche in einem Ergänzenden Dokument des Auftraggebers enthalten und maßgeblich sind für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Das Ergänzende Dokument ist abrufbar unter: https://www.saaleholzlandkreis.de/wirtschaft/oepnv/. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen des § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zuzusichern sind und eigenwirtschaftliche Antragsteller verpflichtet sind, die dauerhafte Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistungen mit dem Genehmigungsantrag substantiiert darzulegen und zu gewährleisten. Die von dieser Vorinformation erfassten Verkehrsleistungen sind ab dem 9. August 2027 als Gesamtleistung zu erbringen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. 5. Mit dieser Vorinformation kommt der Saale-Holzland-Kreis seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB nach. Für die beabsichtigte Inhouse-Vergabe liegen die Anforderungen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB vor und werden während der Laufzeit von 10 Jahren des öDA dauerhaft sichergestellt. Der Saale-Holzland-Kreis und die Stadt Jena gewährleisten gemeinsam insbesondere eine hinreichende Kontrolle des beauftragten Inhouse-Betreibers. 6. Gegen die beabsichtigte Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist gem. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, der an die folgende Vergabekammer zu richten ist: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Deutschland; Postanschrift: Postfach 2249, 99403 Weimar, Telefon: 0361 / 573321276, Telefax: 0361 / 573321059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Saale-Holzland-Kreis gem. § 108 Abs. 1 GWB 09.08.2027 – 08.08.2037
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    1. Der Saale-Holzland-Kreis ist als für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in seinem Gebiet zuständiger Aufgabenträger zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste. 2. Die Vornahme der Direktvergabe des öDA ist beabsichtigt gegenüber folgendem Betreiber: JES Verkehrsgesellschaft mbH, Borgfeldtstraße 4, 07607 Eisenberg, Thüringen, Deutschland; Telefon: 036691 4990, Fax: 036691 49944; E-Mail: info@jes-eisenberg.de 3. Der beabsichtigte öDA erfasst öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs mit Bezügen zum Stadtverkehr Jena als Gesamtleistung. Nach derzeitiger Planung wird die Betriebsleistung zum 9. August 2027 ca. 2,48 Mio. Fahrplan-km in Form von Linienverkehren, Sonderformen des Linienverkehrs und Linienbedarfsverkehren umfassen. Von der Vergabe umfasst sind auch die Verkehrsleistungen der abgehenden Linien in die angrenzende Stadt Jena sowie den Burgenlandkreis und den Landkreis Weimarer Land. Die zum 9. August 2027 umfassten Linienverkehre sind im Ergänzenden Dokument (vgl. Ziff. ...) dargestellt. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge während seiner Laufzeit und bis zum Betriebsbeginn reduzieren und/oder erweitern kann. Qualitative oder quantitative Änderungen können insbesondere durch veränderte Verkehrsbedürfnisse, monetäre Rahmenbedingungen und die jeweilige Nahverkehrsplanung veranlasst sein. Neben der Art, dem Umfang und der Qualität der Personenverkehrsdienste können auch die Beförderungstarife Gegenstand zukünftiger Änderungen sein. 5. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sein werden, ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erteilen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.