HPK Fahrdienst Die Arche Münster
Auftraggeber: Bischöfliches Generalvikariat, Abt. Schulen und Erziehung · Münster, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 16.04.2026, 11:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 31.07.2028
- Vertragsende
- 31.07.2028 (noch ~22 Monate)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 8
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 16.04.2026, 11:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2028 (noch ~22 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
8 Angebote eingegangen.
Leistung
Werktägliche Beförderung behinderter Kinder zur HPK "Die Arche" in Münster.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- HPK Fahrdienst Die Arche Münster 01.08.2026 – 31.07.2028
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Werktägliche Beförderung von ca. 37 Kindern mit Behinderung zum Heilpädagogischen Kindergarten "Die Arche" in Münster. Die Beauftragung umfasst die Durchführung der Beförderung der in der Beförderungsregion wohnenden vom Auftraggeber benannten Kinder, Begleitpersonen und Hilfsmittel, die Fahrdienstorganisation, sowie das Änderungs- und Beschwerdemanagement. Beförderungsregion: Münster
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Münster
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.