HPK Fahrdienst AWO Bielefeld (2)
Auftraggeber: Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe e.V. · Bielefeld, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2024 – 31.07.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025 (bereits beendet)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
Werktägliche Beförderung behinderter Kinder zu den Kinderhäusern Rasselbande und Senne in Bielefeld.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- HPK Fahrdienst AWO Bielefeld (2) 01.08.2024 – 31.07.2025
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Werktägliche Beförderung von ca. 23 Kindern mit Handicap zu den Kinderhäusern Rasselbande und Senne in Bielefeld der Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe e.V. Die Beauftragung umfasst die Durchführung der Beförderung der in der Beförderungsregion wohnenden vom Auftraggeber benannten Kinder, Begleitpersonen und Hilfsmittel, die Fahrdienstorganisation, sowie das Änderungs- und Beschwerdemanagement. Es sind Kinder aus folgender Region zu befördern: Bielefeld
ÖPNV-Netz in Bielefeld
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe e.V.
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.