ÖPNV Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Grenzüberschreitender On-Demand-Verkehr: Südliche Weinstraße - Wissembourg

Auftraggeber: Landkreis Südliche Weinstraße · Südliche Weinstraße

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
21.09.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Der Landkreis südliche Weinstraße beabsichtigt nach § 8a Abs. 1 S. 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG im Bedienungsgebiet Landkreis südliche Weinstraße und der Stadt Wissembourg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 Abs. 1 PBefG. Hierzu gehören Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Bei den Anpassungen während der Vertragslaufzeit kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestell-Hotline handeln. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als europaweites wettbewerbliches Vergabeverfahren (öffentlicher Dienstleistungsauftrag) gemäß der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. dem Vierten Teil des GWB und der Vergabeverordnung (VgV)

ÖPNV-Netz in Südliche Weinstraße

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.