Freigestellter Schülerverkehr für die Grundschule Schauenstein
Auftraggeber: Schulverband Schauenstein · Hof, Landkreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 30.06.2026, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.09.2026 – 31.08.2030
- Vertragsende
- 31.08.2030 (noch ~4 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragswert
- 525.000 €
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 30.06.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Beschaffung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für die Grundschule Schauenstein
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Freigestellter Schülerverkehr für die Grundschule Schauenstein
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Schülerbeförderung von Grundschülern im Ortsbereich Schauenstein und Leupoldsgrün von und zur Grundschule Schauenstein, Schulstraße 15, 95197 Schauenstein ab dem Schuljahr 2026/2027 bis zum Schuljahr 2029/2030 an Schultagen im Bundesland Bayern auf zwei Routen sowie einzelnen Sonderfahrten zum Schwimmunterricht
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Hof
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.