Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
Auftraggeber: AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 21.11.2025, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027 (noch ~14 Monate)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 04.11.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 21.11.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2027 (noch ~14 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Gegenstand der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist die Durchführung genehmigungspflichtiger Krankenfahrten mit dem Mietwagen - sitzend - der Anspruchsberechtigten der AOK Sachsen-Anhalt zur onkologischen Strahlentherapie im Johanniter- Krankenhaus in 39576 Stendal, Wendstraße 31.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal 01.01.2026 – 31.12.2027 Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Magdeburg
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von AOK Sachsen - Anhalt
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.