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Zuschlag Verkehr (sonst.)

Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr

Auftraggeber: Landkreis Freising · Freising

Vertragslaufzeit
10.09.2024 – 28.07.2028
Vertragsende
28.07.2028 (noch ~22 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
1,8 Mio €
Lose
18
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
03.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 28.07.2028 (noch ~22 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Boos Bus GmbH | Fa. Grüner Omnibusse GmbH | Fa. Hadersdorfer Reisen Moosburg GmbH & Co.KG | Johann Wiesheu e.K. | Reinhard Schwarz

Leistung

Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

Linienbündel / Lose (18)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Moosburg Nord 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Moosburg Süd 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn und Imma-Mack-Realschule Eching 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Abenstal Realschule Au in der Hallertau 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Gabelsberger-Gymnasium Mainburg 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Zubringer Gammelsdorf 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Weiterführende Schulen Freising 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Schulbus ab Gammelsdorf ins Umland Hörgertshausen 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Standort Pulling blau 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Standort Pulling gelb 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Standort Pulling grün 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Standort Pulling rot 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Standort Pulling grau 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Außenstelle Attenkirchen 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • SFZ Freising Außenstelle Moosburg 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Bustransfer Zwischenfahrten Sport Freising und Pulling 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Bustransfer Zwischenfahrten Sport JoHo Freising 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

  • Bustransfer Zwischenfahrten Sport SFZ Moosburg 10.09.2024 – 28.07.2028
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    Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

Verfahrensverlauf

  1. Zuschlag 03.07.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 04.07.2024 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Freising

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Freising

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.