ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel „Spree-Neiße/West, Teilnetz 1 (SPN-West/1)“ vom 01.08.2027 bis 31.07.2037

Auftraggeber: Landkreis Spree-Neiße · Spree-Neiße

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
01.08.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Die zuständige Behörde sieht nach aktuellem Stand eine Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an die Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH, Forst, vor. Sollte das nicht möglich sein, erfolgt eine wettbewerbliche Vergabe auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der SektVO. Leistungsgegenstand ist die Erbringung der im Linienbündel Spree-Neiße/West, Teilnetz 1 (SPN-West/1) zusammengefassten Leistungen des integrierten öffentlichen Personenverkehrs mit Bussen, Kleinbussen und Pkw im Zeitraum 01.08.2027 bis 31.07.2037. Das Teilnetz als Vergabelos umfasst insgesamt 15 Linien mit einer jährlichen Leistung von ca. 1,7 Mio. Nutz-km, davon ca. 90 % im konventionellen Linienverkehr und ca. 10 % bedarfsabhängig. Alle zugehörigen Linien sind Regionallinien, darunter eine Plusbus-Linie mit Premium-Qualität. Zwei Drittel der Linien bedienen die Kreisgrenzen überschreitend mit der kreisfreien Stadt Cottbus oder dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Leistungsdurchführung erfolgt auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes des Landkreises Spree-Neiße. Der entsprechende Kreistagsbeschluss ist veröffentlicht auf den Webseiten des Landkreises unter: https://www.lkspn.de/politik/nahverkehrsplan.html Die verkehrlichen Angebotsstandards hinsichtlich Netzkategorisierung und Bedienungshäufigkeiten, Erschließung der Siedlungseinheiten, Schülerbeförderung usw. entsprechend Abschnitt 5 des Nahverkehrsplanes sind zwingend einzuhalten. Die qualitativen Angebotsstandards hinsichtlich Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Verknüpfungen, Personal- und Fahrzeugeinsatz (einschl. Barrierefreiheit und Einhaltung CVD-Richtlinie/ SaubFahrzeugBeschG), Fahrgastinformation, Vertrieb und Kundenservice, Qualitätsmanagement usw. entsprechend Abschnitt 6 des Nahverkehrsplanes sind zwingend einzuhalten. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung. Resultierende Veränderungen werden in den Vergabeunterlagen für die Erarbeitung verbindlicher Angebote berücksichtigt.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel „SPN-West/1“ vom 01.08.2027 bis 31.07.2037
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    Die zuständige Behörde sieht nach aktuellem Stand eine Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an die Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH, Forst, vor. Sollte das nicht möglich sein, erfolgt eine wettbewerbliche Vergabe auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der SektVO.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.