Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf den Linien 6, 12, 16, 55, 66 im Busverkehr sowie Tramlinie 8 im Straßenbahnverkehr (optional)
Auftraggeber: Stadt Weil am Rhein · Lörrach
- Vertragslaufzeit
- 13.12.2026 – 13.12.2036
- Vertragsende
- 13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 18.04.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Vgl. Ziff. 2.1.4 und 5.1
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf den Linien 6, 12, 16, 55, 66 im Busverkehr sowie Tramlinie 8 im Straßenbahnverkehr (optional) 13.12.2026 – 13.12.2036
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Stadt Weil am Rhein beabsichtigt mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über die Personenbeförderung im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Weil am Rhein. Derzeit sind Verkehrsleistungen auf den folgenden Buslinien zu erbringen: Linie 6 Weil am Rhein Tullastraße – Bahnhof/Zentrum – Riehen Weilstraße – Lörrach Stetten Grenze – Stetten Bahnhof – Museum – Busbahnhof – Bahnhof Brombach Hauingen - Kreisklinikum [nur innerstädtische Anteile] Linie 12 Ötlingen (-Eimeldingen) – Märkt – Haltingen – Weil am Rhein Linie 16 Weil am Rhein Tullastraße – Bahnhof/Zentrum – Riehen Weilstraße – Lörrach Stetten Grenze – Stetten Bahnhof – Busbahnhof – Bahnhof Brombach/Hauingen - Kreisklinikum [nur innerstädtische Anteile] Linie 55 Haltingen Bahnhof/Markgräfler Straße - Basel Badischer Bahnhof Linie 66 Weil am Rhein – Rebgarten – Märkt – Eimeldingen – Binzen Gewerbepark – Haltingen. Weiterhin werden die folgenden Leistungen im Hinblick auf den Betrieb der grenzüberschreitenden Straßenbahnlinie 8 der Baseler Verkehrsbetriebe öffentlich-rechtliche Anstalt (BVB) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen: Der Betreiber wird die für die Straßenbahnlinie erforderliche Infrastruktur zwischen dem Grenzübergang Weil am Rhein/Friedlingen und der Endhaltestelle Europaplatz im Stadtgebiet betreiben und die für den Betrieb der Straßenbahn erforderliche elektrische Energie bereitstellen. Darüber hinaus kann die Stadt mit einem Vorlauf von sechs Monaten die folgenden Optionen ausüben: 1. Der Betreiber wird Genehmigungsinhaber bzw. Betriebsführer Straßenbahnlinie 8 im Stadtgebiet. Die BVB wird jedoch weiterhin als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer die Fahrleistungen erbringen. 2. Derzeit gibt es Überlegungen, die Straßenbahnlinie 8 von der derzeitigen Endhaltestelle Europaplatz bis zu einer neuen Endhaltestelle Läublinpark zu verlängern (Tram 8+). Nach Ausübung der entsprechenden Option wird der Betreiber die hierfür erforderliche Infrastruktur errichten und betreiben sowie die für den Betrieb der Straßenbahn erforderliche elektrische Energie bereitstellen. Zudem kann auch in Bezug auf diesen Streckenabschnitt die Option Nr. 1 ausgeübt werden. Im Fall der Ausübung dieser Option wird der Betreiber zudem nach Inbetriebnahme der Tram 8+ die Verkehrsleistung auf den Linien 6, 16 und 55 (Weil am Rhein) wie folgt anpassen: Hinsichtlich der Linien 6/16 werden nach Wahl der Stadt entweder die Haltestellen zwischen den Haltestellen Läublinpark und Bahnhof/Zentrum durch die folgenden Haltestellen ersetzt: Läublinpark - Friedhof - Stettiner Straße - Leimgrubenstraße - Kant-Gymnasium - Bahnhof/Zentrum. Alternativ kann die Stadt auch hinsichtlich der Linien 6/16 entscheiden, dass zwischen den Haltestellen Läublinpark und Bahnhof-Zentrum eine Linienführung über Unterbaselweg, Stüdlestraße und Gartenstraße gewählt wird. Als dritte Variante kann die Stadt sich auch entschieden, die Linien 6 und 16 an der Haltestelle Läublinpark enden zu lassen. Die Linie 55 wird bei Ausübung der Option an der Haltestelle Läublinpark enden. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öDA sind in dem Dokument "Anforderungen und Standards" enthalten, das unter https://www.weil-am-rhein.de/site/weil-am-rhein-2020/get/documents_E1179186342/weil-am-rhein/Objekte/Formulare%20und%20Online-Dienste/Anforderungen_und_Standards_Weil.pdf abgerufen werden kann. Für die Qualität des Verkehrsangebots sind ergänzend zu den Anforderungen und Standards die Vorgaben des jeweils für die Stadt Weil am Rhein gültigen Nahverkehrsplans (abrufbar unter https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/resource/?id=3522&download=1) maßgeblich. Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet innerhalb der Stadt Weil am Rhein. Der öDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von d
ÖPNV-Netz in Lörrach
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.