ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 1, 2, 3, 4, 5 und 7A an einen oder mehrere interne Betreiber gem. § 108 GWB

Auftraggeber: Stadt Ravensburg · Ravensburg

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 31.12.2036
Vertragsende
31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
01.04.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Vgl. Ziff. 2.1.4. und 5.1

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) 01.01.2027 – 31.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Mit dieser Vorinformation wird die Vergabe eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Busverkehrsleistungen) angekündigt. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen, welche unter https://www.ravensburg.de/rv/wirtschaft-planen-bauen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.php eingesehen werden können. Zudem ist der Entwurf des Nahverkehrsplans des Landkreises Ravensburg maßgeblich, welcher vertraglich anzuerkennen ist und unter https://www.rv.de/site/LRA_RV_Responsive/get/documents_E1776201898/chancenpool/LRA_Ravensburg_Objekte/02-Landkreis/Bekanntmachungen/Stabsstelle%20Nachhaltige%20Mobilit%C3%A4t/NVP%20in%20der%20Fassung%20vom%2025.01.2018%20mit%20Anlagenband%20A.pdf Der Nahverkehrsplan wird aktuell überarbeitet. Der aktuelle Entwurfsstand vom 13.12.2024 ist abrufbar unter https://www.rv.de/site/LRA_RV_Responsive/get/documents_E-2009556962/chancenpool/LRA_Ravensburg_Objekte/02-Landkreis/Bekanntmachungen/Stabsstelle%20Nachhaltige%20Mobilit%C3%A4t/20241213_NVP%20RV_Entwurf%20f%C3%BCr%20Homepage%20-%2013.12.2024%20-%20Entwurf%20-%20%20-%20.pdf Maßgeblich ist die endgültige Fassung. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbunds (bodo) einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Informationen sind unter https://www.bodo.de/tickets/rund-um-den-tarif/tarifbestimmungen.html einseh- und herunterladbar. Während der Laufzeit können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Es handelt sich um folgende Buslinien: Linie 1: Ravensburg Schmalegg – Ravensburg Zentrum – Weingarten – Baienfurt – Baindt, ca. 1.089.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 2: Weingarten BOB-Bahnhof – Post – Oberstadt/Hochschule – Post - Weingarten BOB-Bahnhof, ca. 124.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 3: Ravensburg Hegaustr. – Ravensburg Zentrum – Eschach – Gornhofen, ca. 482.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 4: Ravensburg Bahnhof – Weißenau Bahnhof – Oberzell Schule, ca. 125.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 5: Ravensburg – Weingarten – Schacherösch - Kartonstraße, ca. 433.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Linie 7A: Ravensburg Bahnhof - Flappachbad, ca. 12.000 Nutzwagen-km pro Jahr; Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung in Höhe von ca. 2.265.000 Nutzwagen-km pro Jahr (Stufe 1, mit Laufzeitbeginn zum 1.1.2027) . Beabsichtigt ist eine Vergabe des Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Januar 2027 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2036 zu vergeben. Für weitere Einzelheiten zum Verfahren und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental („GMS“) hat den „Klimamobilitätsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental 2030“ („GMS-Klimamobilitätsplan“) mit dem Bericht und den Anlagen als Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 am 30.11.2023 in der Verbandsversammlung beschlossen. Beginn und Ziele des GMS-Klimamobilitätsplans stehen damit für die Verbandsgemeinden verbindlich fest. Der GMS-Klimamobilitätsplan sieht u.a. eine stufenweise qualitative und quantitative Ausweitung des ÖPNV-Angebots vor. Die Stufen 2-5 gem. GMS-Klimamobilitätsplan stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sollen entsprechend der jeweils aktuellen politischen Beschlüsse umgesetzt werden. Bestandteil dieser Bekanntmachung sind auch die folgenden Optionen, deren Ausü

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.