ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet auf den Linien 3, 6, 16, 7, 17, Ortsbus 10 im Busverkehr sowie auf den Linien Ortsbus Linie 10 AST, AST 6, AST 17 (alt AST 8), AST 8, AST 9, AST 16 und AST X (alt Linie 9)

Auftraggeber: Stadt Lörrach · Lörrach

Vertragslaufzeit
13.12.2026 – 13.12.2036
Vertragsende
13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
18.04.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Vgl. Ziff. 2.1.4 und 5.1

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet auf den Linien 3, 6, 16, 7, 17, Ortsbus 10 im Busverkehr sowie auf den Linien Ortsbus Linie 10 AST, AST 6, AST 17 (alt AST 8), AST 8, AST 9, AST 16 und AST X (alt Linie 9) 13.12.2026 – 13.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Stadt Lörrach beabsichtigt mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über die Personenbeförderung im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Lörrach. Derzeit sind Verkehrsleistungen auf den folgenden Buslinien zu erbringen: Linie 3 Riehen – Inzlingen – Lörrach, Linie 6 (Weil am Rhein) – Riehen – Lörrach – Brombach – (Klinikum) [ohne Verkehrsleistungen auf Gebiet der Stadt Weil am Rhein], Linie 16 Weil am Rhein – Riehen – Lörrach – Haagen – Hauingen – Bf. Brombach – (Klinikum) [ohne Verkehrsleistungen auf Gebiet der Stadt Weil am Rhein], Linie 7 (Klinikum) – Brombach – Lörrach – Stetten - Salzert, Linie 17 Salzert – Stetten – Lörrach - Tüllingen - Obertüllingen, Ortsbus Linie 10 Brombach – Haagen - Hauingen. Weiterhin sind Leistungen auf dem Gebiet des Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs (AST, nach telefonischer Anmeldung) auf dem Gebiet der Stadt Lörrach zu erbringen. Dies betrifft die folgenden Linien: Ortsbus Linie 10 AST (Linienführung wie Linie 10), AST 6 Lörrach – Brombach, AST 17 (Alt AST 8) Lörrach Busbahnhof Hebelpark – Obertüllingen Parkplatz, AST 8 Krankenhaus – Hünerberg – Lörrach ZOB, AST 9 Stetten Bf-Hauptstraße-Steinenweg-Maienbühl-Jugendherberge-Dinkelbergstraße-Salzertstraße-Salzert Röttelnblick, AST 16 Lörrach – Haagen – Hauingen – Bf. Brombach, AST X (alt Linie 9) Stetten Süd - Steffen Bahnhof. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öDA sind in dem Dokument "Anforderungen und Standards" enthalten, das unter www.loerrach.de/anforderungenundstandards abgerufen werden kann. Für die Qualität des Verkehrsangebots sind ergänzend zu den Anforderungen und Standards die Vorgaben des jeweils für die Stadt Lörrach gültigen Nahverkehrsplans (abrufbar unter https://www.loerrach-landkreis.de/ceasy/resource/?id=3522&download=1) maßgeblich. Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet innerhalb der Stadt Lörrach. Der öDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. §§ 42, 43 PBefG sowie ergänzende Mobilitätsdienstleistungen wie alternative Bedienformen oder nach der VO (EG) 1370/2007 finanzierbare Nebenleistungen). Darüber hinaus soll - soweit dies nicht in den Qualitätsbestimmungen anders geregelt ist - auch die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt werden. Beabsichtigt ist die Vergabe des beschriebenen Netzes als Gesamtleistung . Die Vergabe von Teilleistungen ist ausgeschlossen. Für alle Linienverkehre sind die Tarife des Regio Verkehrsverbunds Lörrach anzuwenden. Dem Betreiber wird für die innerstädtischen Anteile der vorgenannten Linien ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Hiervon werden solche Parallelverkehre auf nicht von dieser Vorabbekanntmachung genannten Linien nicht umfasst sein, die derzeit bereits erbracht werden und im jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Landkreises Lörrach vorgesehen sind.

ÖPNV-Netz in Lörrach

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.