ÖPNV Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Linien 8574 und 8578

Auftraggeber: Marktgemeinde Nötsch im Gailtal · Oberkärnten · Österreich

Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
910.500 €
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
24.01.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Zuschlag erhalten
Dr. Richard Kärnten GmbH & Co KG

Leistung

Die Marktgemeinde Nötsch im Gailtal bestellt beim Betreiber und Inhaber der Kraftfahrlinienkonzession Nr. 8574 und 8578 zusätzliche Verkehrsdienstleistungen (sog. Zusatzbestellung gemäß § 23 KflG). Es handelt sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) 1370/2007 in Form einer Dienstleistungskonzession. Die Dienstleistungskonzession wurde direkt vergeben (Direktvergabe gemäß Art. Art. 5 Abs. 4 leg.cit - Anmerkung: dieses Formular hat in der Auswahl der Verfahrensart keine Direktvergabe, es wurde daher sonstiges einstufiges Verfahren gewählt, das der Direktvergabe am ehesten nahe kommt). Die Zielgruppe der Personenverkehrsdienste sind Schüler und Pendler, welche in den Gemeindegebieten der Marktgemeinde Nötsch im Gailtal und Bad Bleiberg wohnhaft sind. Es ist mindestens eine Fahrtmöglichkeit in Richtung Schulen und zwei bis drei Heimfahrtmöglichkeiten zu Mittag und/oder Nachmittag vom jeweiligen Schulstandort in Richtung Wohnstandorte zu bedarfsgerechten Abfahrtszeiten zu bedienen. Weitere Verpflichtungen: Teilnahme am Verkehrsverbund Kärntner Linien. Für die Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste sind die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien zu berücksichtigen, wobei die Tarife von dem am Verkehrverbund Kärntner Linien teilnehmenden Verkehrsunternehmen beschlossen werden. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift von der Verkehrsverbund Kärnten GmbH ausbezahlt. Diese finden jedoch nur im kalkulatorischem Sinne Eingang in den Dienstleistungskonzessionsauftrag. Qualitative Vorgaben betreffen: Fahrzeugtechnik und -komfort, Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kundenservice, Fahrplaninformation, Fahrpersonal, regionale Integration, Verbundintegration.

Linienbündel / Lose (1)

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  • Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Linien 8574 und 8578
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    Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Linien 8574 und 8578

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.