ÖPNV Atlas
Zuschlag Bedarfsverkehr

Busvervoer op afroep

Auftraggeber: Katholiek Onderwijs Stad Herentals · Arr. Turnhout · Belgien

Angebotsfrist (abgelaufen)
19.11.2024, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
31.01.2029
Vertragsende
31.01.2029 (noch ~2 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
600.000 €
Lose
2
Verkehrsart
Bedarfsverkehr
Veröffentlicht
15.10.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 19.11.2024, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.01.2029 (noch ~2 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
De Duinen

Leistung

Busvervoer op afroep voor excursies van leerlingen van de kOsh scholen in het kader van onderwijsdoeleinden en daarmee samenhangende activiteiten.

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • 2024/busvervoer/kOsh-2 - 1 Frist 19.11.2024, 10:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Busvervoer op afroep, korte verplaatsingen en daguitstappen.

  • 2024/busvervoer/kOsh-2 - 2 Frist 19.11.2024, 10:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Busvervoer op afroep; meerdaagse verplaatsingen.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 15.10.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Ausschreibung 11.11.2024 Bekanntmachung ↗
  3. Zuschlag 14.01.2025 Bekanntmachung ↗

Weitere Vergaben von Katholiek Onderwijs Stad Herentals

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.