ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Busverkehr im Landkreis Freudenstadt: Regiobuslinie Freudenstadt - Ruhestein

Auftraggeber: Landkreis Freudenstadt · Freudenstadt

Vertragslaufzeit
01.05.2025 – 30.04.2027
Vertragsende
30.04.2027 (noch ~7 Monate)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
11.12.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.04.2027 (noch ~7 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Freudenstadt

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Busverkehr im Landkreis Freudenstadt: Regiobuslinie Freudenstadt - Ruhestein 01.05.2025 – 30.04.2027
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007 i.V.m. 4. Teil des GWB. Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste der Regiobuslinie Freudenstadt - Ruhestein. Das ergänzende Dokument enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der exakten Bedienungsstrecke. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehre im Sinne von §§ 42,43 PBefG). Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt-und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrpan-und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug-und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien(-abschnitte) hinzukommen oder heutige Linien(-abschnitte) wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PbefG) i.V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S. d. § 8 IV S. 2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit innerhalb der 3MonatsFrist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung erfolgt am 01.05.2025. Der Betrieb der oben genannten Linie ist zu dem genannten Betriebsbeginn aufzunehmen, die Betriebsende ist voraussichtlich am 30.04.2027. B) Vergabe als Gesamtleistung Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen als Gesamtleistung (vgl. § 8a II S. 4 PBefG).

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.