ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Schülerverkehr

Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Gemeinde Regnitzlosau

Auftraggeber: Gemeinde Regnitzlosau · Hof, Landkreis

Angebotsfrist (abgelaufen)
23.02.2026, 14:00 Uhr
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Angebote eingegangen
3
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
22.01.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 23.02.2026, 14:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Zuschlag erhalten
Alexander Viol GmbH & Co KG

3 Angebote eingegangen.

Leistung

Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Gemeinde Regnitzlosau

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Gemeinde Regnitzlosau Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Durchführung von Leistungen der Beförderung von beförderungsberechtigten Personen zwischen den Wohnorten der Schüler und den Schulen in Rehau und (und zurück) ab dem Schuljahr 2026/2027 ff gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Adressen der Schulen lauten: Schulzentrum Rehau Pilgramsreuther Straße 36 95111 Rehau Volksschule Regnitzlosau Schulstr. 11 95194 Regnitzlosau

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 22.01.2026 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 12.04.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Hof

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.