Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Auftraggeber: Landkreis Göppingen · Göppingen
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 10
- Angebote eingegangen
- 57
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 09.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
57 Angebote eingegangen.
Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre, also die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von einem Abholpunkt zu den schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen und zurück. Der Landkreis Göppingen stellt als Schulträger der anzufahrenden schulischen Einrichtungen den rechtzeitigen, sicheren und ihren Einschränkungen angemessenen Transport der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sicher. Zur Beschaffung dieser Beförderungsleistungen dient die Ausschreibung. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren.
Linienbündel / Lose (10)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 1 betrifft die Fahrt von Ursenwang zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
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Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 2 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
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Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 3 betrifft die Fahrt von Bezgenriet zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
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Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 4 betrifft die Fahrt von Geislingen a.D.St. zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 5 betrifft die Fahrt von Wäschenbeuren zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 6 betrifft die Fahrt von Ebersbach Weiler zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 7 betrifft die Fahrt von Eislingen zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
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Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 8 betrifft die Fahrt von Lauterstein zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 9 betrifft die Fahrt von Kuchen zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
- Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 10 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
ÖPNV-Netz in Göppingen
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Göppingen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Göppingen Ende 11.06.2037Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel GP09 „Oberes Filstal“ im offenen Verfahren
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Göppingen Ende 13.11.2036Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 08 „Voralb-Ost“ im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr GöppingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 03 „Unteres Filstal“ im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr GöppingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 02 „Ebersbach/Schurwald“ im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr GöppingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr GöppingenVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 im offenen Verfahren.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr GöppingenDirektvergabe eines kleinen Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 933/933A im Landkreis Göppingen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 bis zur wettbewerblichen Ausschreibung dieser Linien als Teil des Linienbündels 1 „Stadtverkehr Göppingen“.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.